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Wo ein Willi ist,
ist auch ein Weg
Der Vorruhestand kommt nur manchmal plötzlich
Dies ist keine Anleitung zur Faulheit, sondern eine Art Erste Hilfe
für betroffene Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Auch keine rechtsverbindliche
Beratung, sondern mehr ein Erfahrungsbericht. Wollen Sie genauere Berechnungen
und Beratungen, gibt es Betriebsräte, Rentenberater, Anwälte, und Steuerberater.
Der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen.
Stellen Sie sich vor...
Sie sind 55 Jahre, oder etwas älter und hatten eigentlich das Ziel
noch bis 60 oder gar 67 Jahre zu arbeiten, weil Sie natürlich eine ausreichende
Rente erhalten möchten. Lassen Sie sich evtl. ausrechnen, was Ihnen
jedes Beitragsjahr ab 60 an zusätzlicher, monatlicher Rente bringt.
Es gibt auch Betriebsräte die das können - zumindest fast genau.
Da Ihr Arbeitgeber in der Vergangenheit bereits durch Personalabbau
die Reihen der "älteren" gelichtet hat, machen Sie sich Gedanken
um Ihre Zukunft, denn auch Sie könnten demnächst betroffen sein. Vielleicht
wurden auch bereits betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Prüfen
Sie Ihren Anspruch auf Abfindung.
Finden Sie Antworten auf folgende Fragen
Will ich mein Arbeitsleben beenden, welche Gründe sprechen dafür,
kann ich es mir leisten und was wird mit der Rente? Vor allen Dingen,
wie richte ich mir dann mein Leben ein? Werde ich in der neuen Situation
zufrieden leben? Bin ich bereit finanzielle Einbußen zugunsten von mehr
frei verfühbarer Zeit hinzunehmen? Wo ist für mich der "noch"
Wohlfühlbereich bei Lebensstandard und Lebensqualität? Was kann ich
meiner Familie gegenüber verantworten? Wie fühle ich mich gesundheitlich?
Kann ich mir vorstellen, noch 10 Jahre zu arbeiten und dann immer noch
fit genug zu sein, um meine Rente zu genießen?
Denken Sie auch an die statistische Lebens-erwartung und machen Sie
sich dabei nichts vor, wenn Sie nicht zu einer Familie von 100jährigen
gehören.
Bereiten Sie sich deshalb vor
Haben Sie einen guten Betriebsrat, der die erforderlichen Rechenformeln
kennt, ist viel gewonnen. Sonst müssen Sie sich fachgerecht und evtl.
kostenpflichtig beraten lassen. Es gibt auch Literatur im Buchhandel.
Zu warten, bis Sie den Aufhebungsvertrag oder die Kündigung vorgelegt
bekommen, kann nicht das Ziel sein. Vorbereitet auf den Tag X, werden
Sie auf jeden Fall erfolgreicher reagieren und ein besseres Gefühl haben
die richtige Entscheidung zu treffen.
Beginnen Sie mit der Rente
Entweder Sie gehen zur nächsten Bfa Beratungsstelle, oder Sie surfen
im Internet zu www.bfa.de, wo Sie auf Service-Center klicken und einen
Versicherungsverlauf mit Rentenauskunft anfordern. Halten Sie dazu ihre
Sozialversicherungsnummer bereit. Dann kommt der Schock, denn wenige
Tage später wissen Sie, wie wenig Rente Sie bekommen werden. Und noch
weniger, wenn Sie früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen
wollen. Bitte beachten! Das geht nur wenn Sie gesetzliche Fristen und
Regeln einhalten. So war das jedenfalls noch zu Beginn des Jahres 2003.
Doch keine Panik. Haben Sie eine Betriebsrente, oder sonstige Einnahmemöglichkeiten,
wird Ihre Frau Rente erhalten und wieviel? Prüfen Sie ob Ihr Versicherungsverlauf
vollständig ist. Fordern Sie evtl. unter der gleichen Bfa-Adresse eine
Kontenklärung an. Addieren Sie die Beträge. Prüfen Sie, ob Sie mit weniger
leben können und wollen.
Nun kommen die Lebenshaltungskosten
Durchforsten sie Ihre regelmäßigen festen Kosten genau, dazu alle sorgfältig
geschätzten Kosten für Nahrung, Kleidung, Reparaturen, unvermeidbare
Anschaffungen, Autokosten, Urlaub etc. Prüfen Sie, ob Sie nichts vergessen
haben. Dann schreiben Sie alle Positionen in eine Computer-Tabelle,
mit Zahlterminen und Beträgen in je einer Spalte, rechnen Sie alles
auf den Monatsdurchschnitt um - neue Spalte. Zwei weitere Spalten benötigen
Sie für die reduzierten Kosten. Eine für die Vorruhestandszeit, die
zweite für die Rentenzeit. Prüfen Sie, wo Sie als Vorruheständler und
später als Rentner weniger Kosten haben und schreiben diese in die Tabelle.
Bei den geschätzten Kosten objektiv bleiben. Weder zu hoch noch zu tief
schätzen. Addieren Sie die Spaltenbeträge! Diese Tabelle sollte Ihnen
helfen herauszufinden, ob Sie finanziell vorruhestandsgeeignet sind,
wenn Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers erhalten. Eventuell müssen Sie
nachverhandeln. Aber erst in Ruhe allein prüfen und eine Verhandlungstaktik
überlegen. Es ist sehr unterschiedlich, wie Arbeitgeber auf höhere Forderungen
reagieren, daher auch schwierig hier zu raten. Bei leitenden Angestellten
sind diese eher großzügig, sonst wird oft geblockt. Doch wenn Sie einen
verantwortungsvollen Personalverantwortlichen als Gegenüber haben und
Ihre Tabelle übersichtlich und realistisch ist, haben Sie Chancen, dass
Ihre Forderungen zumindest teilweise erfüllt werden, wenn Sie nicht
gerade die doppelte Summe als Abfindung fordern. Machen Sie deutlich,
dass Sie Ihren Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben können, wenn dieser
nicht wenigstens annähernd Ihre ermittelten Lebenshaltungskosten
deckt. Errechnen sie die Differenz zwischen Ihrem monatlichen Mindestgeldbedarf
laut Tabelle und ihrem Vorruhestandseinkommen. Sie wissen, wie Sie mit
ihrem jetzigen Nettoeinkommen auskommen. Wenn Sie ihr Gesamt-Vorruhestandseinkommen
betrachten und vergleichen, können Sie auch beurteilen, ob Vorruhestand
für Sie finanziell machbar ist.
Das geht so
Das Abfindungsangebot eines 55jährigen enthält in der Regel eine Berechnung
des Arbeitslosengeld-Tagessatzes. Multiplizieren Sie diesen mit den
Tagen des Monats (auch Samstag und Sonntag zählen mit) und Sie
erhalten ihr monatliches Arbeitslosengeld. Die Abfindung ihrer Firma
sollte hoch genug sein, die Differenz zu ihren Mindest-Lebenshaltungskosten
zu decken, wenn Sie keine geeignete Arbeit finden, denn Sie müssen sich
nach Auslauf des vom Arbeitsamtes bezahlten Arbeitslosengeldes, je nach
Alter und Familienstand- daraus voll finanzieren. Hilfreich ist wieder
eine Tabelle, evtl. Excel o.ä., wo sie die Differenz zwischen Lebenshaltung
und Arbeitslosengeld monateweise ablesen können. So wissen Sie genau,
wie hoch Ihre Bezuschussung aus der Abfindung sein muß. Auch an die
Steuer sollten sie denken. Sie erhalten "Abfindungs-Lohn"
für mehrere Jahre. Das heißt, entsprechend niedriger wird
er versteuert. Ganz ohne Steuer geht es allerdings nicht. Auch hier
entsprechend der aktuellen Gesetzeslage beraten lassen.
Oft hat der Arbeitgeber Verhandlungsspielraum
Verhandeln Sie mit ihrem Arbeitgeber hart aber fair, denn bei aller
Freundlichkeit haben Sie doch gegensätzliche Interessen. Erwecken Sie
nie den Eindruck, unbedingt in den Vorruhe-stand zu wollen, denn dann
wird er ihre berechtigte Mehrforderung kaum erfüllen. Halten sie sich
die Option weiter zu verhandeln offen. Bitten Sie um Bedenkzeiten und
kommen Sie später erneut mit ihren Forderungen an den Verhandlungstisch.
Machen Sie deutlich, dass sie realistische, nicht überzogene Forderungen
haben und wissen was Sie wollen. Sie haben ein klares Ziel - die Sicherung
des Lebensstandards Ihrer Familie. Sie wollen 100%, Ihre Firma will
möglichst wenig geben. Und noch eines, diese Abfindung vom Nettovergleichseinkommen
(incl. Weihnachts- Arbeitslosen- und Urlaubsgeld), wird plötzlich zum
Brutto, von dem Sie nach dem Arbeitslosengeldende Mindesbeiträge an
Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen müssen (Während der Arbeitslosigkeit
zahlt diese das Arbeitsamt). Es sei denn, Ihr Partner arbeitet noch
und sie gehen nach der regulären Arbeitslosenzeit bei ihm in die Familienversicherung
(rechtzeitig beantragen). Ein Minijob reicht hier nicht aus.
Auch das Arbeitsamt hat kein Geld zu verschenken
Daher wird es versuchen, Sie in ein neues Arbeitsverhältnis zu vermitteln.
Je nach Ausbildung, haben Sie auch mit 55 oder mehr Jahren Chancen einen
geeigneten Arbeitsplatz zu finden, doch ist der Anteil der zur Verfügung
stehenden Stellen nicht hoch und oft unterbezahlt. Wenn Ihre finanzelle
Situation einen neuen Arbeitplatz erfordert, lassen Sie sich von Absagen
nicht entmutigen. Wer eine/n 35jährige/n sucht, wird sicher absagen,
doch oft hilft Ausdauer, Kompromissbereitschaft und Geduld. Ich kann
und will hier nicht weiter raten. Denn ob Sie wieder in ein Arbeitsverhältnis
müssen, wollen, oder lieber Ihren Vorruhestand genießen möchten, können
nur Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen
entscheiden. Mein Ziel ist hauptsächlich, Erste Hilfe zu leisten, bei
der manchmal schweren Entscheidung ein langes Berufsleben zu beenden.
Sie soll es möglich machen, auch vor und in Rente zufrieden zu leben,
wenn der Arbeitgeber Sie bereits vor dem Rostansatz zum alten Eisen
"entsorgt". Letztlich entscheidet Ihr Gefühl, mit dem Sie
in Zukunft leben werden, ob Sie zufrieden sind, oder nicht.
Wenn Sie an Gott glauben, beten Sie - ich weiß, er
hilft - nicht nur bei schweren Entscheidungen!
Ohne Glaube helfen allerdings auch Gebete nichts. Geben Sie dann also
nicht Gott die Schuld.
Erhalten Sie eine Abfindung, können Sie diese als Tagesgeld jederzeit
verfügbar, relativ risikofrei anlegen. Natürlich gibt es lukerativere
Anlageformen, doch diese haben meist lange Laufzeiten, oder sie haben
mehr Risoko. Geld allein macht nicht glücklich, aber es hilft manche
Sorge zu vermeiden. Und nicht vergessen, einen Teil der Abfindung müssen
Sie versteuern! Sie können nur Nettogeld ausgeben! (Unbedingt beraten
lassen) Und daran denken, Banken beraten Sie zuerst zum Wohl der Bank.
Auch hier nicht nur ein Angebot prüfen. Sie haben keinen Cent übrig,
sondern müssen davon leben.
Was passiert, wenn Ihnen was passiert?
Sie haben ihren Aufhebungsvertrag unterschrieben und fühlen sich gut
dabei, in wenigen Monaten aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und ihre
Abfindung zu erhalten. Auch Ihre Familie ist darauf angewiesen. Wenn
Ihnen jetzt ein tötliches Unheil zustößt, bekommen ihre Angehörigen
möglicherweise keinen Pfennig, wenn ihr Vertrag einen entsprechenden
Passus enthält (ist oft so). Wenn irgend möglich, sollte da eine Risikoleben-Versicherung
helfen. Diese gibt es recht preiswert ab einem Jahr Laufzeit. Holen
Sie mehrere Angebote ein, ich habe Preisunterschiede bis zu 25% festgestellt.
Diese Seite wird weiter aktualisiert. An den Bildern sehen Sie, dass
es noch andere Dinge außer Firma gibt, die mir Freude bereiten.
Da unsere Politiker und andere Preistreiber ständig neue Ideen
haben, wie sie uns das Geld aus der Tasche ziehen, gehen Sie davon aus,
dass Sie und ich als Rentner weniger Geld haben werden, als ich zu Beginn
meines Vorruhestands im Januar 2003 ahnen konnte.
Für alle diese Informationen sind letztlich die aktuelle Gesetze
gültig. Als Betroffener juristischer Laie ist es mir nicht möglich
alle juristischen Änderungen rechtsverbindlich zu vermitteln.
Prüfen Sie daher, ob meine Informationen zu Ihren persönlichen
Rahmenbedingungen passen.
Lassen Sie sich von Fachleuten beraten.
Machen Sie das Beste daraus
Gruß Willi
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